From 1 - 1 / 1
  • Rote Gefahrenzonen (Flächen, die durch das Bemessungsereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Dieser Datensatz hängt mit den gelben Gefahrenzonen zusammen und eine Betrachtung damit wird empfohlen. Datenstand: Oktober 2020